Archiv-Info zu Corona vom 17.03.20

Die folgende INFO ist vom 17.03.20 und unter Umständen nicht mehr aktuell. Für aktuelle Informationen bitte immer die Startseite aufrufen und die Medien verfolgen – vielen Dank!


Liebe Eltern,

alle Schulen im Land NRW werden zum 16.3.2020 bis 19.4. (OGS Betreuung in den Ferien NUR für Kinder von Eltern in beruflichen Schlüsselpersonen) (Aktualisiert 17.03.) durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Damit Sie Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.3.) aus eigener Entscheidung Ihre Kinder zur Schule schicken. Wir stellen an diesen beiden Tagen im Vormittag nach regulärer Unterrichtszeit sowie für OGS-Kinder im Nachmittag die Betreuung sicher.

 

Information zur Notgruppe ab Mittwoch 18.3.2020

(Stand 17.03.2020, 20.00 Uhr)

Sollten Sie zur Personengruppe der „unentbehrlichen Schlüsselpersonen“ (siehe Auflistung) gehören, dann kann Ihr Kind in einer Notgruppe betreut werden.

Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Sie finden keine Betreuungsmöglichkeit im familiären Bereich und können auch durch flexible Arbeitszeiten/Arbeitsgestaltung keine Betreuung für Ihr Kind organisieren
  2. Sie arbeiten in einem der folgenden Bereiche bzw. in einer der folgenden Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen:
  • Einrichtungen der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz)
  • Einrichtungen der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • Einrichtungen der Lebensmittelversorgung
  • Einrichtungen der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung
  • Bedenken Sie, dass jeder Erziehungsberechtigte diese Bescheinigung vorlegen muss. Hat nur ein Erziehungsberechtigter diese Bescheinigung, muss sich der jeweils andere Elternteil um die Betreuung kümmern.
  • Bei Alleinerziehenden muss auch der weitere Sorgeberechtigte nachweisen, dass er der o.g. Personengruppe angehört und sich daher nicht um die Betreuung kümmern kann. Bei alleinigem Sorgerecht entfällt diese Verpflichtung.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, ist es notwendig, dass Sie uns bitte bis spätestens Dienstag, den 17.03.20 die Unentbehrlichkeit durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachweisen. Hierfür soll ein Formular durch die Stadt/Städteregion zur Verfügung gestellt werden. (Die Formulare finden Sie unter diesem Link) Bereiten Sie bitte eine Übersicht vor, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Ihr Kind in der Schule betreut werden soll, damit wir die Personalplanungen vornehmen können.

Die Notbetreuung findet während der regulären Unterrichtszeit für alle Kinder (auch Nicht-OGS Kinder) ab 7.40 Uhr bis 16 Uhr statt.

Bitte geben Sie Ihrem Kind Schulsachen und Sportsachen zur Notbetreuung mit.

Wir hoffen, dass Sie nicht zu sehr belastet sind durch die Organisation der Kinderbetreuung und dass die Verbreitung des Coronavirus auf diese Weise verlangsamt werden kann.

Sobald es etwas Neues gibt, werden wir Sie informieren. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,

Judith Liffers

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